Kann ich meinem Tier etwas vererben? Können Tiere überhaupt erben? Viele Tierbesitzer machen sich Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen oder geflügelten
Hausgenossen wird, wenn sie sich selbst einmal nicht mehr um sie kümmern können.
Zwar haben Tiere in Deutschland kein Erbrecht. Doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann testamentarisch gesichert werden. Mit
einer sog. Auflage im Testament kann man einer Person aber auch dem Tierschutzverein Oberhavel e.V. die Versorgung des eigenen Tieres übertragen. Damit hat man die Möglichkeit, die bestmögliche
Versorgung des Tieres sicherzustellen.
Andere erwägen, mit ihrem Vermögen gesellschaftliche Anliegen zu unterstützen, die ihnen wichtig sind und sie über die eigene Lebenszeit hinaus etwas Gutes tun
möchten.
Der Vorteil ist, wenn man eine gemeinnützige Einrichtung wie z.B. den Tierschutzverein Oberhavel e.V. als Erben einsetzt, dass diese Einrichtungen von der
Erbschaftssteuer befreit sind. Wer dem Tierschutzverein Oberhavel e.V. etwas vererbt, dessen Hilfe kommt ungeschmälert bei den Tieren an. Auf diese Hilfe sind wir angewiesen, da wir uns
ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanzieren und keine weitere Unterstützung erhalten.
Wenn man sich dazu entschlossen hat, den Nachlass regeln zu wollen, sollte jeder folgendes bedenken:
Wer sich dazu entschließt, ein Testament zu verfassen, ist gut beraten, fachkundigen Rat einzuholen. Experten schätzen, dass rund 90 Prozent aller privat aufgesetzten Testamente aufgrund formaler
Fehler ungültig sind.